Kindergeld – Antrag, Höhe und Auszahlungstermine

Kindergeld
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Der Bezug von Kindergeld ist schon eine tolle Sache – einfach beantragen und schon kommt das Geld auf dem Konto an. Doch wie funktioniert das mit dem Kindergeld? Wie kann ich es beantragen und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Antrag stellen zu können? Jetzt bloß keine Panik, denn nach dem folgenden Beitrag wissen Sie genau was zu tun ist.

Kindergeld – Was ist das?

Das Kindergeld ist eine vom Staat erbrachte familienpolitische Transferleistung und dient zur Existenzsicherung eines Kindes. Zusätzlich ist es im Einkommenssteuergesetz (§§ 31 f. und §§ 62 ff. EStG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) verankert. Es soll die grundlegende Versorgung des Kindes, also die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie bspw. Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung, sicherstellen.

Der Kindergeld Antrag

Der Kindergeld Antrag kann online oder in schriftlicher Form ausgefüllt werden und muss in beiden Fällen per Post zugestellt werden. Achtung: Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Frist zur rückwirkenden Zahlung beträgt 6 Monate, also unbedingt rechtzeitig beantragen!

Wann habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich hat jeder Bürger, welcher seinen Wohnort in Deutschland, der EU, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz oder Island hat, steuerpflichtig ist, das Kind regelmäßig versorgt und es zudem im eigenen Haushalt lebt einen Kindergeldanspruch. Hierbei sind ebenso Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder inbegriffen.
In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse per Fragebogen, ob die Voraussetzungen für den Bezug noch gegeben sind. Hierbei werden beispielweise Fragen zum aktuellen Wohnort des Kindes oder zur Schul- und Berufsausbildung gestellt. Zusätzlich können Nachweise eingefordert werden.
Wichtig: Lassen Sie die Familienkasse nicht zu lange warten. Ist Ihre Rückmeldefrist abgelaufen, kann es zu Sanktionen in Form von eingestellter Zahlungen kommen.

Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Wie lange das Kindergeld gezahlt wird hängt vom Alter und der aktuellen Lebenssituation des Kindes ab. Das elterliche Einkommen ist hierbei nicht relevant.

Kinder unter 18 Jahren

Haben einen Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erwerbslose Kinder unter 21 Jahren

Ist ein Kind zwischen 18 und 21 Jahren, bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger (zum Beispiel die Kommune) als arbeitssuchend gemeldet, kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld erhoben werden.

Auszubildende oder Ausbildungssuchende unter 25 Jahren

Befindet sich ein Kind in einem Ausbildungsverhältnis, ist auf der Suche danach oder besucht über das 18. Lebensjahr hinaus eine Schule, besteht weiterhin ein Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.Hierbei sind auch Kinder inbegriffen, welche vor der Vollendung ihres 25. Lebensjahres eines freiwilligen Dienstes nachgehen, wie Beispielweise ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilligen Dienst im Ausland oder Bundesfreiwilligendienst.

Kinder mit Behinderung

Sollte die Behinderung eines Kindes bereits von Geburt an oder vor der Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen und das Kind sich nicht selbst unterhalten können, besteht ein Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbegrenzung.

Kindergeld Höhe – Wie viel Kindergeld gibt es?

Jedes Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 194 Euro pro Monat. Wie viel Kindergeld es gibt hängt von der Anzahl der Kinder in einem Haushalt ab. Je nach Anzahl gibt es eine gestaffelte Erhöhung des Kindergeldes.

Es kann passieren, dass eine Rückerstattung des Kindergeldes nötig ist, zum Beispiel wenn zu viel überwiesen wurde. Hier unbedingt die Rückmeldung der Familienkasse abwarten, denn diese wird Sie schriftlich zur Rückzahlung auffordern.

Kindergelderhöhung ab Juli 2019

In regelmäßigen Abständen finden Kindergelderhöhungen zur Steuerentlastung von Familien statt, so auch im Juli 2019:

Jahr1. und 2. Kind3. Kindab dem 4. Kind
vor 1. Juli 2019194 €200 €225 €
ab 1. Juli 2019204 €210 €235 €

Diese Staffelung findet auch dann Gebrauch, wenn eines Ihrer Kinder nicht bei Ihnen im Haushalt lebt. Somit erhält ein Vater von drei Kindern, dessen Kind aus erster Ehe bei seiner Mutter lebt, für sein 3. Kind ebenfalls 200 Euro. Das erste Kind ist somit ein sogenanntes Zählkind. Für Zählkinder kann man zwar Kindergeld beantragen, sie werden auch auf dem Kindergeldantrag berücksichtigt, man erhält aber keine direkten Leistungen, da sie nicht im eigenen Haushalt leben. Der Kindergeldanspruch für die anderen Kinder erhöht sich dadurch allerdings.

Der Kinderzuschlag / Kindergeldzuschlag

Liegt Ihr Einkommen unter einem Bruttoeinkommen von 900 Euro bei Elternpaaren oder unter 600 Euro bei Alleinerziehenden kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt) beantragt werden. Um den Zuschlag zu erhalten muss das Kind zusätzlich in Ihrem Haushalt leben, unter 25 Jahren und unverheiratet sein. Zusätzlich muss bereits Kindergeld bezogen werden um den Voraussetzungen für den Bezug der Leistung zu entsprechen. Des Weiteren haben Sie Anspruch, wenn Sie zusammen mit dem Kinderzuschlag so viel Einkommen haben, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
Die Höhe des Kinderzuschlags hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Ihrer Kinder ab und wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und für 6 Monate bewilligt. Der Höchstsatz beträgt 170 Euro pro Kind.

Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuervorteil für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden und kann anstatt des Kindergeldes bezogen werden. Für die meisten ist der Bezug des Kindergeldes allerdings lohnenswerter. Er besagt, dass sie auf einen Teil ihres Jahreseinkommens keine Steuern zahlen müssen.(Frühling 2019: 7.620 Euro/Jahr). Ob Ihnen der Bezug des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages steuerlich mehr Vorteile bietet prüft das Finanzamt bei Erhalt Ihrer jährlichen Steuererklärung zugunsten der Eltern.

Kindergeld Auszahlung – Wer erhält es?

Die Auszahlung von Kindergeld findet nur an eine Person statt. Dies kann ein Elternteil oder auch das Kind selbst sein, wenn es in einem eigenständigen Haushalt lebt und sich selbst versorgt. Leben mehrere Kinder im Haushalt werden alle Beträge summiert überwiesen.

Die Auszahlungstermine

Kindergelder und Kinderzuschläge werden zeitgleich ausgezahlt. Mithilfe der Kindergeldnummer, welche sich auf Kontoauszügen oder dem Kindergeld-Bescheid befinden, lässt sich nachvollziehen, wann die Überweisung genau stattfindet. Die letzte Zahl, die sogenannte Endziffer, ist dabei entscheidend, denn sie bestimmt an welchem Tag der genaue Auszahlungstermin durch die Familienkasse stattfindet. Die genauen Auszahlungstermine nach Endziffer finden Sie hier: Auszahlungstermine Kindergeld.

Was ist die Familienkasse / Kindergeldkasse?

Die Familienkasse oder umgangssprachlich auch Kindergeldkasse bezeichnet, ist für die Festlegung und Auszahlung zuständig. Bei ihr findet die schriftliche Beantragung statt und per Bescheid festgesetzt und ausgezahlt. Sie ist keine einheitliche Behörde, sodass je nach Beschäftigungsart eine andere Stelle als Familienkasse für Sie zuständig sein kann (zumeist sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig).